Planungsrecht

Hierunter fallen das Recht der Infrastrukturverfahren und Verkehrsplanungen, Raumordnung, Linienbestimmung, Planfeststellungsverfahren, Immissionsschutzrechtliche und andere Genehmigungsverfahren. Auch mit den Planungen zusammenhängende Flurbereinigungsverfahren, Enteignungsverfahren oder Fragen zur Entschädigung und zivilrechtliche Folgefragen.

Da planungsrechtliche Verfahren oft lange Zeit dauern, begleite ich entsprechende Verfahren häufig über viele Jahre durch alle Verfahrensstadien. Infolge der von den Verwaltungsgerichten immer rigider gehandhabten Präklusionsvorschriften empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung bereits deutlich vor dem Zeitpunkt einer gerichtlichen Klage, um mit seinen Einwendungen im Gerichtsverfahren nicht ausgeschlossen zu werden. Viele meiner planungsrechtlichen Mandate haben Bezüge zum Naturschutzrecht.

Dr. jur. Frank Niederstadt · Hinüberstraße 4 · 30175 Hannover · Tel. 0511 8997232 · Fax 0511 8997241 · f.niederstadt@web.de · Impressum · Datenschutz· Startseite