Mediation

Mediation ist ein nicht-streitiges Verfahren zur Konfliktlösung und wird mittlerweile auch in Deutschland immer häufiger als Alternative zum Rechtsstreit eingesetzt. Das Verfahren wird in den Vereinigten Staaten seit über dreißig Jahren mit großem Erfolg praktiziert.

Es eignet sich besonders gut für komplexe Fallgestaltungen oder Fälle, in denen die persönlichen Beziehungen der Betroffenen für die Zukunft möglichst intakt bleiben oder wiederhergestellt werden sollen. Es ermöglicht auch die Berücksichtigung solcher für die Parteien wichtigen Gesichtspunkte, die in Gerichtsverfahren typischerweise ausgeblendet werden. Die in Mediationen erarbeiteten Ergebnisse sind deshalb häufig interessengerechter als in Ergebnisse entsprechender Gerichtsverfahren.

Etabliert sind Mediationsverfahren mittlerweile im Arbeits- und Familienrecht, im Erb- und Gesellschaftsrecht sowie im Wirtschafts-, Verwaltungs- und Umweltrecht. Die Verfahren können den Parteien je nach Fallgestaltung helfen, erhebliche finanzielle Mittel und Zeitressourcen einzusparen, indem z. B. teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Im öffentlich-rechtlichen Bereich lässt sich die Akzeptanz für bestimmte Projekte häufig sogar nur über ein Mediationsverfahren erreichen.

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass die Zufriedenheit der Parteien mit einer Konfliktlösung in der Mediation besonders hoch und die Befolgung der im Rahmen dieses Verfahrens geschlossenen Vereinbarungen wesentlich besser ist als bei Urteilen oder Vergleichen in Gerichtsverfahren.

Der Mediator ist kein Vertreter eines Beteiligten. Er ist auch nicht befugt, eine Entscheidung über den Konflikt zu treffen. Sondern der Mediator unterstützt die Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung.

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