Kosten
Wie bei den Anwaltskollegen meines Fachgebiets üblich rechne ich meine Mandate in fast allen Fällen nach der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ab. Diese Art der Abrechnung koppelt die Anwaltskosten – anders als die Abrechnung nach Gebührenstreitwerten – streng an den tatsächlich anfallenden Arbeitsaufwand. Dabei hat es der Mandant in der Hand durch gute Vorlagen und Zuarbeit den Kostenumfang mit zu gestalten. Die Einzelheiten der Abrechnung werden zwischen Anwalt und Mandanten in einer Honorarvereinbarung festgelegt. In eine derartige Honorarvereinbarung können auch Regelungen über Kostengrenzen oder Rückmeldungen bei dem Erreichen bestimmter Honorarsummen aufgenommen werden.
Über meine aktuellen Stundensätze informiere ich Sie gerne auf Anfrage. Dies gilt ggf. auch hinsichtlich der für einen Rechtsstreit insgesamt anfallenden Kosten.
Dr. jur. Frank Niederstadt · Hinüberstraße 4 · 30175 Hannover · Tel. 0511 8997232 · Fax 0511 8997241 · f.niederstadt@web.de · Impressum · Datenschutz· Startseite